Zahlreiche Kanzleien machen Marketing: Sie investieren in Werbeanzeigen bei der Lokalzeitung, in Kanzlei-Flyer oder E-Mail-Mandantenbriefe. Das ist natürlich wichtig, doch haben Sie sich je gefragt, warum Großkanzleien auch noch im digitalen Zeitalter zahlreiche Werbeartikel nutzen? Da gibt es Kugelschreiber, Jute-Taschen, Schlüsselbänder, Tassen und USB-Sticks mit dem Kanzleilogo und einem markigem Spruch drauf. Für bestehende und potenzielle Mandanten, für Geschäftskunden und Azubis. Was bringen solche haptischen Gegenstände, das normale Werbung nicht schafft?

Die Gründe für den Einsatz solcher Werbemittel sind vielseitig. Eine GWW-Studie zeigt, dass sich 78 Prozent der Personen, die ein Giveaway geschenkt bekommen haben, sich an den Namen bzw. das Logo darauf erinnern und den Gegenstand tatsächlich nutzen! Der Effekt ist also grandios: Eine Kanzlei wird durch Werbegeschenke bekannter und der Schenkende verbindet das Kanzlei-Logo zudem mit einem positiven Gefühl. Anders als es beispielsweise bei Werbeanzeigen der Fall ist, schenken (potenzielle) Mandanten Werbegeschenken echte Aufmerksamkeit. Ein weiteres Argument für ein Kanzlei-Werbemittel ist dessen Anpassungsfähigkeit an Ihre Kanzlei. Verkehrsrechtler verschenken USB-Sticks in Form eines Autos und Baurechtler ein Schlüsselband – damit man weder den Hausschlüssel noch den Rechtstreit verliert. Die Steuerkanzlei Lemminger & Lemminger verschenkt übrigens Bierdeckel mit dem Formular der Einkommensteuererklärung darauf – wirklich originell!

Geschenke mag jeder. Punkt.

Wie die GWW-Studie weiter zeigt, empfinden 80 Prozent der Deutschen Werbung im Briefkasten als störend – Werbegeschenke, so meinen 75 Prozent, erhalte man dagegen definitiv zu wenige! Kurz gesagt: Geschenke mag jeder gerne. Sie stärken die Beziehung zu Mandanten oder Mitarbeitern und können der Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung werden – nämlich dann, wenn der Beschenke einen Rechtsrat braucht und sich sofort an das Giveaway Ihrer Kanzlei erinnert. Oder wenn er um eine Kanzlei-Empfehlung gebeten wird und Ihren Kanzlei-Kugelschreiber weiterreicht. Ein passendes, originelles und nützliches Werbegeschenk steht also nicht nur für Ihre Kanzlei, sondern dient als Botschafter Ihres Dienstleistungsangebots.

Was passt zu Ihrer Kanzlei?

Ganz gleich wie groß Ihre Kanzlei ist, überlegen Sie sich, was zu Ihrem Fachgebiet und / oder Ihren Mandanten passen könnte. Je nach Zielgruppe müssen Sie entscheiden, ob sich eher kleine Streuartikel – beispielsweise Gummibärchen im Paragrafenlook – oder sehr hochwertige Präsente wie gravierte, schwere Kugelschreiber anbieten. Vielleicht haben Sie auch einen besonderen Anlass, wie z. B. ein Jubiläum, für das sich ein bestimmtes Giveaway besonders treffend anbietet. Und natürlich spielt auch das Budget eine Rolle – doch in Zeiten günstiger Druckverfahren ist die Produktion eines Giveaways auch für kleine Kanzleien eine überschaubare – und sehr lohnende – Investition.

Unser Fazit: Schenken Sie los! Wir unterstützen Sie gerne bei der grafischen Umsetzung Ihrer Idee!