Zahlreiche Kanzleien bieten ihren Mandanten und anderen Interessenten einen Newsletter an. Denn wirklich gute Newsletter generieren nicht nur Mandate, sondern sorgen für Treue, Loyalität und schließlich zu wertvollen Empfehlungen. Ein Plädoyer samt Anleitung für den Kanzlei-Newsletter.
Sie kennen es selbst: Wer einen Newsletter abonniert, möchte nicht nur mit platter Werbung belästigt werden. Deshalb sollten bestehende und potenzielle Mandanten Tipps und Themen finden, die sie tatsächlich interessieren und ihnen einen echten Mehrwert bieten. Schließlich soll Ihr Kanzlei-Newsletter nicht bereits nach kurzer Zeit wieder abbestellt werden!

Newsletter – ja oder nein?

Sie ahnen es, die Themenfindung macht also durchaus Mühe. Lohnt sich das, fragen sich nun viele Kanzleiinhaber. Durchaus. Zunächst haben Sie durch einen guten Newsletter die Chance, potenzielle Mandanten anzusprechen, über Ihre Kanzlei zu informieren, ihre Kompetenz zu präsentieren und an Ihren Namen zu gewöhnen. Darüber hinaus können bestehende Mandanten durch den Newsletter regelmäßig an Sie erinnert. Ein regelmäßiger Newsletter stärkt die Verbundenheit und Loyalität – Mandantenbindung par excellence.

Was steht in einem guten Newsletter?

Ein guter Newsletter sollte einen hohen Nutzwert für den Leser haben. Das bedeutet, dass er nicht mit Werbung und komplizierten Rechtstexten überlastet sein darf. Überlegen Sie sich nur ein paar wenige Themen – vielleicht nur ein einziges – pro Ausgabe und formulieren Sie die Informationen, die Sie vermitteln wollen, kurz und knackig – und aus der Sicht Ihres Mandanten: Was interessiert ihn? Welche Information nützt ihm? Was will er wissen? Ausführlichere Inhalte können Sie auch gut auf Ihrer Kanzlei-Webseite oder Ihrem Kanzlei-Blog darstellen und im Newsletter nur einen Anreißer formulieren. Mit dem Newsletter führen Sie dann den interessierten Mandanten auf Ihre Webseite.

Gute Themen für einen Newsletter können sein:

  • Konkrete Rechts- oder Steuer-Tipps, wie der Leser Probleme mit dem Gesetz oder dem Finanzamt lösen kann.
  • Hinweise auf aktuelle Urteile oder BMF-Schreiben, die speziell Ihre Mandanten betreffen.
  • Aktuelle Einladungen zu Veranstaltungen, wenn Sie beispielsweise Info-Abende in Ihrer Kanzlei anbieten oder auf Veranstaltungen oder Messen vertreten sind.
  • Neuigkeiten und Veränderungen in der Kanzlei wie beispielsweise neue Mitarbeiter, gemeinnützige Projekte oder Vernissagen in den Kanzleiräumen.

Formalien beachten!

Unabhängig vom Nutzwert muss der Leser auf den ersten Blick, d.h. schon vor dem Öffnen der E-Mail erkennen, was ihn inhaltlich erwartet. Daher ist es sinnvoll, den Betreff der E-Mail sorgfältig auszuwählen. Er soll den Leser neugierig machen, vielleicht als Frage formuliert sein, und bestenfalls emotional ansprechen. Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit einer persönlichen Ansprache in der Begrüßung! Es gibt Programme, die aus den Anmelde-Daten eine namentliche Begrüßung generieren. Je nach Nachrichtenfülle bzw. Rechtsgebiet Sie den Newsletter wöchentlich, monatlich oder quartalsweise versenden. Versuchen Sie aber auf jeden Fall, eine gewisse Regelmäßigkeit zu erreichen. Nur so bleiben Sie dauerhaft im Gedächtnis Ihrer Mandanten! Auch, wenn es überflüssig ist, es unseren Lesern hier zu erwähnen: Beachten Sie neben den gesetzlichen Vorgaben wie z.B. der Impressumpflicht auch das Opt-Out-Verfahren, damit der Empfängers den Newsletter auch unproblematisch wieder abbestellen kann. Ein Hinweis darauf am Ende jedes versendeten Newsletters ist deshalb Pflicht.